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Oberlandesgericht

Ein Oberlandesgericht (OLG) ist in Deutschland ein übergeordnetes Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit, das als Rechtsmittelinstanz für erstinstanzliche Urteile der Landgerichte fungiert und in schweren Strafsachen auch selbst als erste Instanz tätig werden kann.

Definition

Die Oberlandesgerichte bilden in der deutschen Gerichtshierarchie die zweite Instanz zwischen den Landgerichten und dem Bundesgerichtshof. In Strafsachen entscheiden sie über Berufungen und Beschwerden gegen Urteile der Landgerichte und Amtsgerichte. Zudem fungieren sie als erste Instanz in besonderen Staatsschutzstrafsachen, etwa bei Hochverrat oder terroristischen Vereinigungen. Jedes Bundesland verfügt über mindestens ein Oberlandesgericht, größere Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen oder Bayern haben mehrere OLGs mit unterschiedlichen Bezirken.

Die Organisation und Zuständigkeit der Oberlandesgerichte sind im Gerichtsverfassungsgesetz geregelt. Ein OLG besteht aus mehreren Senaten, die jeweils mit drei Berufsrichtern besetzt sind. In der Strafgerichtsbarkeit prüfen sie nicht nur Rechtsfragen, sondern bei Berufungen auch den gesamten Sachverhalt neu. Neben ihrer justiziellen Funktion üben Oberlandesgerichte auch Dienstaufsicht über die nachgeordneten Gerichte in ihrem Bezirk aus und koordinieren die Rechtsprechung, um eine einheitliche Rechtsanwendung zu gewährleisten.

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