Betrug

Betrug ist ein Vermögensdelikt im deutschen Strafrecht, bei dem jemand durch Täuschung über Tatsachen einen finanziellen Schaden herbeiführt.

Betrug nach § 263 StGB liegt vor, wenn jemand in der Absicht handelt, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, und das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält. Das geschützte Rechtsgut ist das Individualvermögen als Gesamtheit aller wirtschaftlichen Güter einer Person. Der Tatbestand verlangt einen kausalen Zusammenhang zwischen Täuschung, Irrtum, Vermögensverfügung und Vermögensschaden.

Der einfache Betrug wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. In besonders schweren Fällen (§ 263 Abs. 3 StGB) erhöht sich der Strafrahmen auf sechs Monate bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe. Dies gilt insbesondere bei gewerbsmäßigem oder bandenmäßigem Handeln, bei Vermögensverlusten großen Ausmaßes (in der Regel ab etwa 50.000 Euro) oder bei der Gefährdung einer großen Zahl von Menschen. Der gewerbsmäßige Bandenbetrug (§ 263 Abs. 5 StGB) wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft. Betrug ist bereits im Versuchsstadium strafbar.

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