
Diebstahl
Diebstahl ist die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache in der Absicht, sie sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen. Es handelt sich um eines der häufigsten Vermögensdelikte im deutschen Strafrecht.
<cite index="7-4,7-6">Der Tatbestand des Diebstahls ist in § 242 StGB geregelt und gehört zu den Eigentumsdelikten</cite>. <cite index="1-1">Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, macht sich strafbar</cite>. <cite index="7-2">Bei der Wegnahme handelt es sich um den Bruch fremden und die Begründung neuen Gewahrsams</cite>.
<cite index="7-11">Für den Diebstahl können eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe verhängt werden</cite>. <cite index="13-2">Der Versuch ist strafbar</cite>. Das Gesetz kennt verschiedene qualifizierte Formen wie den schweren Diebstahl nach § 243 StGB, den Diebstahl mit Waffen oder als Bandendiebstahl nach § 244 StGB sowie den schweren Bandendiebstahl nach § 244a StGB, die mit erhöhten Strafen bedroht sind.
<cite index="8-7,8-9">Bei geringwertigen Sachen mit einem Wert von etwa 20 bis 50 Euro muss gemäß § 248a StGB ein Strafantrag gestellt werden</cite>. <cite index="7-14,7-15">Der Diebstahl stellt in Deutschland das mit großem Abstand am meisten verwirklichte Delikt dar, wobei knapp 40 Prozent aller polizeilich erfassten Taten Diebstähle sind</cite>.


