Digitale Forensik

Digitale Forensik bezeichnet die Sicherung, Untersuchung und Auswertung elektronischer Daten durch Strafverfolgungsbehörden zur Beweisgewinnung bei der Aufklärung von Straftaten.

Digitale Forensik umfasst die systematische Erhebung, Sicherung und Analyse digitaler Spuren aus Computern, Mobiltelefonen, Speichermedien und Netzwerken im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen. Die rechtlichen Grundlagen finden sich in der Strafprozessordnung: Nach §§ 94, 98 StPO dürfen Gegenstände – einschließlich digitaler Datenträger –, die als Beweismittel von Bedeutung sein können, sichergestellt oder beschlagnahmt werden. Die Durchsicht elektronischer Speichermedien richtet sich nach § 110 StPO, wobei Abs. 3 auch den Zugriff auf räumlich getrennte Speichermedien über Netzwerkverbindungen ermöglicht.

Für weitergehende Ermittlungsmaßnahmen wie die Telekommunikationsüberwachung (§ 100a StPO) oder die Online-Durchsuchung (§ 100b StPO) gelten strengere Voraussetzungen. Das Bundesverfassungsgericht hat ein »IT-Grundrecht« aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG entwickelt, das die informationelle Selbstbestimmung schützt und den staatlichen Zugriff auf digitale Datenbestände verfassungsrechtlich begrenzt. Bei der Beschlagnahme elektronischer Speichermedien ist daher stets der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu beachten, und die Gewinnung verfahrensirrelevanter Daten muss nach Möglichkeit vermieden werden.

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