DNA-Analyse

Die molekulargenetische Untersuchung zur Identitätsfeststellung und Spurenauswertung im deutschen Strafverfahren.

Die DNA-Analyse bezeichnet das forensische Verfahren zur Feststellung des DNA-Identifizierungsmusters einer Person anhand von Körperzellen oder Spurenmaterial. Im deutschen Strafprozessrecht bilden die §§ 81e bis 81h StPO die Rechtsgrundlage für molekulargenetische Untersuchungen, während das DNA-Identitätsfeststellungsgesetz (DNA-IFG) ergänzende Regelungen enthält.

Nach § 81e StPO dürfen Körperzellen des Beschuldigten oder Verletzten molekulargenetisch untersucht werden, um festzustellen, ob Tatortspuren von ihnen stammen. § 81g StPO regelt darüber hinaus die DNA-Entnahme zur Identitätsfeststellung in künftigen Strafverfahren bei Straftaten von erheblicher Bedeutung oder Sexualdelikten. Für Massentests (DNA-Reihenuntersuchungen) gilt § 81h StPO. Die Anordnung unterliegt grundsätzlich dem Richtervorbehalt; bei Einwilligung oder Gefahr im Verzug kann auch die Staatsanwaltschaft tätig werden.

Die gewonnenen DNA-Identifizierungsmuster werden beim Bundeskriminalamt in der DNA-Analyse-Datei gespeichert und dürfen ausschließlich zur Strafverfolgung, Gefahrenabwehr und internationalen Rechtshilfe verwendet werden. Untersuchungen, die über die Feststellung des DNA-Profils und des Geschlechts hinausgehen, sind unzulässig. Seit 2019 dürfen bei unbekannten Spurenverursachern zusätzlich Merkmale wie Augen-, Haar- und Hautfarbe sowie das biologische Alter ermittelt werden.

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