DNA-Analyse

Die molekulargenetische Untersuchung ist ein kriminaltechnisches Verfahren zur Identifizierung von Personen anhand ihres genetischen Fingerabdrucks im Strafverfahren.

Die DNA-Analyse bezeichnet die molekulargenetische Untersuchung von biologischem Material zur Feststellung des DNA-Identifizierungsmusters, der Abstammung und des Geschlechts einer Person. Sie ermöglicht den Abgleich von Spurenmaterial mit Vergleichsproben und zählt heute zu den wichtigsten Ermittlungsmethoden der Kriminalpolizei.

Die Rechtsgrundlagen finden sich in den §§ 81a bis 81h StPO. Gemäß § 81e StPO dürfen an erlangtem oder aufgefundenem Material molekulargenetische Untersuchungen durchgeführt werden, soweit dies zur Erforschung des Sachverhalts erforderlich ist. Bei unbekanntem Spurenverursacher sind seit 2019 zusätzlich Feststellungen über Augen-, Haar- und Hautfarbe sowie das biologische Alter zulässig. Die Untersuchungen unterliegen grundsätzlich dem Richtervorbehalt nach § 81f StPO.

Für die DNA-Identitätsfeststellung in künftigen Strafverfahren gilt § 81g StPO. Diese Maßnahme setzt voraus, dass der Beschuldigte einer Straftat von erheblicher Bedeutung oder einer Sexualstraftat verdächtig ist und eine negative Prognose hinsichtlich künftiger Straffälligkeit besteht. Die erhobenen DNA-Profile werden beim Bundeskriminalamt in der DNA-Analysedatei gespeichert. § 81h StPO regelt darüber hinaus die Voraussetzungen für DNA-Reihenuntersuchungen (Massentests), die nur mit Einwilligung der Betroffenen durchgeführt werden dürfen.