Entführung

Entführung bezeichnet die rechtswidrige Freiheitsberaubung einer Person durch Verbringen an einen anderen Ort, oft verbunden mit Erpressung oder anderen Straftaten.

Entführung ist im deutschen Strafrecht als qualifizierte Form der Freiheitsberaubung gemäß § 239a StGB (Erpresserischer Menschenraub) und § 239b StGB (Geiselnahme) strafbar. Während § 239 StGB die einfache Freiheitsberaubung erfasst, sanktionieren die §§ 239a und 239b StGB besonders schwere Fälle, bei denen das Opfer entführt oder festgehalten wird, um Dritte zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung zu nötigen oder um sich oder einem Dritten einen Vermögensvorteil zu verschaffen. Der Strafrahmen reicht dabei von mindestens fünf Jahren Freiheitsstrafe bis zu lebenslanger Freiheitsstrafe in besonders schweren Fällen mit Todesfolge.

In der kriminalistischen Praxis wird zwischen verschiedenen Entführungsformen unterschieden: die klassische Lösegelderpressung (Express Kidnapping), die Kindesentführung im familiären Kontext sowie die politisch motivierte Geiselnahme. Die Strafverfolgung von Entführungen gehört zu den prioritären Aufgaben der Polizei und Staatsanwaltschaft, wobei spezielle Verhandlungsgruppen der Polizei zum Einsatz kommen. Auch der Versuch der Entführung ist strafbar, und selbst die Freilassung des Opfers führt nicht automatisch zu Strafmilderung, sondern kann nur im Rahmen der Strafzumessung berücksichtigt werden.

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