Finanzbetrug

Rechtswidrige Täuschung im wirtschaftlichen Verkehr zur Erlangung eines unrechtmäßigen Vermögensvorteils. Oberbegriff für Betrug und verwandte Vermögensdelikte im deutschen Wirtschaftsstrafrecht.

Finanzbetrug bezeichnet die vorsätzliche Täuschung im Finanz- und Wirtschaftsverkehr mit dem Ziel, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen. Der zentrale Tatbestand ist in § 263 StGB geregelt, der voraussetzt, dass der Täter durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt, der zu einer vermögensschädigenden Verfügung führt. Der Grundtatbestand wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Neben dem allgemeinen Betrugstatbestand existieren im deutschen Strafgesetzbuch spezialisierte Normen für den Finanzbereich: § 263a StGB erfasst den Computerbetrug, § 264 StGB den Subventionsbetrug und § 264a StGB den Kapitalanlagebetrug. Letzterer ist als abstraktes Gefährdungsdelikt ausgestaltet – hier genügt bereits das Verbreiten unrichtiger vorteilhafter Angaben in Prospekten, ohne dass ein konkreter Vermögensschaden eingetreten sein muss. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) arbeitet bei der Aufdeckung solcher Straftaten eng mit den Ermittlungsbehörden zusammen.

In besonders schweren Fällen, etwa bei gewerbsmäßiger Begehung oder als Mitglied einer Bande, erhöht sich der Strafrahmen auf sechs Monate bis zehn Jahre Freiheitsstrafe. Bandenmäßiger gewerbsmäßiger Betrug wird gemäß § 263 Abs. 5 StGB mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.

Posts Tagged “Finanzbetrug

44 posts

Showing first 20 of 44 posts. Use search or filters to find more.