Finanzbetrug

Finanzbetrug bezeichnet strafbare Täuschungshandlungen im Vermögensbereich, bei denen der Täter durch Vorspiegelung falscher Tatsachen einen rechtswidrigen Vermögensvorteil erlangt.

Finanzbetrug ist ein Sammelbegriff für betrügerische Handlungen im Finanz- und Vermögensbereich, die nach deutschem Recht unter verschiedene Straftatbestände des Strafgesetzbuches fallen. Der zentrale Tatbestand ist der Betrug gemäß § 263 StGB: Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Das StGB enthält weitere spezielle Betrugstatbestände im Finanzbereich: Der Computerbetrug (§ 263a StGB) erfasst die Manipulation von Datenverarbeitungsvorgängen. Der Kapitalanlagebetrug (§ 264a StGB) stellt bereits das Verbreiten unrichtiger vorteilhafter Angaben in Prospekten unter Strafe, ohne dass ein konkreter Vermögensschaden eingetreten sein muss. Hinzu kommen der Subventionsbetrug (§ 264 StGB) und der Kreditbetrug (§ 265b StGB). In besonders schweren Fällen – etwa bei gewerbsmäßiger oder bandenmäßiger Begehung – drohen Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren.

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