
Finanzbetrug
Kriminologischer Sammelbegriff für Vermögensdelikte im Finanzsektor, die durch Täuschung oder Vertrauensmissbrauch begangen werden und nach verschiedenen Tatbeständen des StGB strafbar sind.
Finanzbetrug bezeichnet im deutschen Sprachgebrauch betrügerische Handlungen im Zusammenhang mit Finanzgeschäften, Kapitalanlagen oder Bankdienstleistungen. Es handelt sich nicht um einen eigenständigen Straftatbestand, sondern um einen Oberbegriff für verschiedene strafbare Verhaltensweisen im Finanzbereich. Je nach Tatmodalität kommen insbesondere Betrug (§ 263 StGB), Computerbetrug (§ 263a StGB), Kapitalanlagebetrug (§ 264a StGB), Kreditbetrug (§ 265b StGB) oder Untreue (§ 266 StGB) in Betracht.
Der Grundtatbestand des Betrugs gemäß § 263 StGB erfasst Handlungen, bei denen der Täter durch Vorspiegelung falscher oder Entstellung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt und dadurch das Vermögen eines anderen schädigt. Die Strafe beträgt bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe; in besonders schweren Fällen – etwa bei gewerbsmäßigem Handeln oder großem Vermögensverlust – drohen sechs Monate bis zehn Jahre Freiheitsstrafe.
Typische Erscheinungsformen des Finanzbetrugs umfassen den Kapitalanlagebetrug (§ 264a StGB), bei dem Anleger durch falsche Prospektangaben getäuscht werden, sowie den Kreditbetrug (§ 265b StGB), der falsche Angaben bei der Kreditvergabe unter Strafe stellt. Bei Pflichtverletzungen durch Personen in Vertrauenspositionen – etwa Geschäftsführer oder Vorstände – kommt zudem eine Strafbarkeit wegen Untreue nach § 266 StGB in Betracht.
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