Flugzeugentführung
Die Flugzeugentführung ist eine schwere Straftat, bei der Täter gewaltsam oder durch Drohung die Kontrolle über ein Luftfahrzeug an sich reißen. In Deutschland wird sie als Verbrechen gegen die Sicherheit des Luftverkehrs verfolgt.
Flugzeugentführung (auch: Aircraft Hijacking) bezeichnet die widerrechtliche Inbesitznahme oder Kontrolle eines Luftfahrzeugs durch Gewalt, Drohung oder List. Der Täter zwingt dabei die Besatzung, vom vorgesehenen Flugplan abzuweichen oder Anweisungen des Entführers zu befolgen. Die Tat gefährdet nicht nur die Passagiere und Besatzung, sondern auch die öffentliche Sicherheit und den internationalen Luftverkehr.
Nach dem deutschen Luftverkehrsgesetz (LuftVG) § 1 Absatz 2 Nr. 4 in Verbindung mit dem Strafgesetzbuch stellt die Flugzeugentführung einen Angriff auf den Luftverkehr dar, der mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren geahndet wird. Die Tat ist als Verbrechen eingestuft und unterliegt keiner Verjährung, wenn dabei Menschen zu Tode kommen. Besonders schwere Fälle liegen vor, wenn der Täter eine Waffe verwendet oder das Leben vieler Menschen gefährdet.
Flugzeugentführungen waren vor allem in den 1970er und 1980er Jahren häufig, oft mit politischen oder terroristischen Motiven. Zu den bekanntesten Fällen zählt die Entführung der Lufthansa-Maschine »Landshut« im Jahr 1977 durch palästinensische Terroristen. Nach den Anschlägen vom 11. September 2001 wurden weltweit die Sicherheitsmaßnahmen an Flughäfen drastisch verschärft. Heute sind Flugzeugentführungen deutlich seltener, aber moderne Bedrohungsszenarien umfassen auch Cyberangriffe auf Flugsicherungssysteme.
International ist die Flugzeugentführung durch mehrere Abkommen geächtet, insbesondere das Haager Übereinkommen von 1970 zur Bekämpfung der widerrechtlichen Inbesitznahme von Luftfahrzeugen. Deutschland arbeitet eng mit internationalen Partnern und Organisationen wie INTERPOL zusammen, um solche Straftaten zu verhindern und zu verfolgen. An Bord deutscher Flugzeuge können auch sogenannte Air Marshals eingesetzt werden – verdeckt arbeitende Sicherheitsbeamte, die im Ernstfall eingreifen.
