
Gerichtsverfahren
Formelle Verfahren vor staatlichen Gerichten, in denen Rechtsstreitigkeiten oder Ansprüche durch richterliche Entscheidung geklärt werden.
Ein Gerichtsverfahren ist die gerichtliche Überprüfung eines Sachverhalts auf seine Rechtsfolgen. In Deutschland unterscheidet man zwischen Zivilsachen (bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, Familiensachen und Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit) sowie Strafsachen. Die ordentliche Gerichtsbarkeit wird gemäß § 12 GVG durch Amtsgerichte, Landgerichte, Oberlandesgerichte und den Bundesgerichtshof ausgeübt.
Im Strafverfahren wird das Verfahren nach den Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO) betrieben, während für zivilrechtliche Streitigkeiten die Zivilprozessordnung (ZPO) gilt. Zentrale Verfahrensgrundsätze sind der Öffentlichkeitsgrundsatz (§ 169 GVG), das Recht auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) sowie im Strafprozess das Akkusationsprinzip (§ 151 StPO), wonach jedem Strafverfahren eine Anklage vorausgehen muss.
