
Geständnis der Mutter
Die strafprozessuale Erklärung einer Mutter, mit der sie einen Tatvorwurf einräumt oder belastende Aussagen über ihren Angehörigen macht.
Das Geständnis der Mutter bezeichnet im deutschen Strafprozessrecht die Erklärung einer Mutter, mit der sie entweder als Beschuldigte die ihr zur Last gelegte Tat einräumt oder als Zeugin belastende Angaben über einen Angehörigen macht. Im Strafverfahren unterliegt ein solches Geständnis der freien richterlichen Beweiswürdigung gemäß § 261 StPO und kann das Gericht nicht binden, sondern muss stets auf Stimmigkeit und Glaubhaftigkeit überprüft werden.
Als nahe Angehörige eines Beschuldigten – etwa ihres Kindes – steht der Mutter nach § 52 Abs. 1 Nr. 3 StPO ein Zeugnisverweigerungsrecht zu. Sie darf die Aussage vollständig verweigern, muss ihre Entscheidung nicht begründen und darf auch entlastende Aussagen für sich behalten. Entscheidet sich die Mutter dennoch zur Aussage oder legt ein Geständnis ab, muss sie über dieses Recht vor jeder Vernehmung belehrt werden. Eine ohne ordnungsgemäße Belehrung abgegebene Aussage ist im Strafverfahren grundsätzlich unverwertbar.
