Häusliche Gewalt
Häusliche Gewalt bezeichnet Gewalttaten zwischen Personen in einer häuslichen Gemeinschaft, insbesondere zwischen (Ehe-)Partnern, und umfasst körperliche, sexuelle, psychische und wirtschaftliche Gewalt.
Häusliche Gewalt liegt vor, wenn eine Person in einer bestehenden oder beendeten häuslichen Gemeinschaft einer anderen Person Gewalt zufügt. Das deutsche Strafrecht kennt keinen eigenständigen Straftatbestand der häuslichen Gewalt, sondern sanktioniert die einzelnen Handlungen nach den allgemeinen Strafvorschriften. Dazu zählen insbesondere Körperverletzung (§ 223 StGB), gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB), Bedrohung (§ 241 StGB), Nötigung (§ 240 StGB), Freiheitsberaubung (§ 239 StGB) und Vergewaltigung (§ 177 StGB). Seit 1997 ist auch die Vergewaltigung in der Ehe strafbar.
Das Gewaltschutzgesetz (GewSchG) von 2002 ermöglicht zivilrechtliche Schutzanordnungen wie Kontakt- und Näherungsverbote sowie die Zuweisung der gemeinsamen Wohnung an das Opfer nach dem Grundsatz »Wer schlägt, der geht«. Polizei und Staatsanwaltschaft haben bei häuslicher Gewalt besondere Interventionsbefugnisse, darunter die Wegweisung des Täters aus der Wohnung für bis zu 14 Tage. Häusliche Gewalt wird als besonders verwerflich bewertet, da sie das Vertrauen innerhalb der Lebensgemeinschaft missbraucht und die Opfer in ihrer häuslichen Sphäre schädigt, wo sie besonderen Schutz erwarten dürfen.

