
Mordermittlung
Systematische polizeiliche und staatsanwaltschaftliche Untersuchung bei Verdacht auf ein vorsätzliches Tötungsdelikt mit dem Ziel, den Täter zu identifizieren, die Todesursache festzustellen und gerichtsverwertbare Beweise zu sichern.
Mordermittlung bezeichnet das strafprozessuale Ermittlungsverfahren, das bei Verdacht auf Mord (§ 211 StGB) oder ein anderes vorsätzliches Tötungsdelikt eingeleitet wird. Gemäß § 160 StPO hat die Staatsanwaltschaft den Sachverhalt zu erforschen, sobald sie von dem Verdacht einer Straftat Kenntnis erhält. Die Polizeibehörden sind nach § 163 StPO verpflichtet, Straftaten zu erforschen und alle keinen Aufschub gestattenden Anordnungen zu treffen, um die Verdunkelung der Sache zu verhüten.
Bei Kapitalverbrechen wie Mord wird regelmäßig eine Mordkommission eingesetzt, die der Staatsanwaltschaft unterstellt arbeitet. Die Ermittlungen umfassen typischerweise die Tatortarbeit, die rechtsmedizinische Untersuchung der Leiche (Obduktion), die Spurensicherung, die Vernehmung von Zeugen sowie die Identifizierung und Überführung des Täters. Da Mord nach deutschem Recht nicht verjährt, können Mordermittlungen auch Jahrzehnte nach der Tat noch aufgenommen oder wiederaufgenommen werden.






