
Organisierte Kriminalität
Organisierte Kriminalität bezeichnet Straftaten, die von strukturierten Gruppen systematisch und arbeitsteilig begangen werden, um fortlaufend erhebliche Gewinne zu erzielen.
Organisierte Kriminalität (OK) ist ein kriminologischer und ermittlungspraktischer Begriff für Straftaten, die von kriminellen Vereinigungen oder Gruppen mit einer auf Dauer angelegten Struktur begangen werden. Die Bundeskriminalamtsdefinition verlangt, dass mehr als zwei Beteiligte arbeitsteilig zusammenwirken, um fortlaufend Straftaten von erheblicher Bedeutung zu begehen, wobei wirtschaftliche oder machtorientierte Ziele verfolgt werden. Typische Deliktsfelder sind Rauschgifthandel, Menschenhandel, Waffenschmuggel, Geldwäsche und Schutzgelderpressung.
Strafrechtlich wird organisierte Kriminalität durch verschiedene Tatbestände erfasst. Die Bildung krimineller Vereinigungen ist in § 129 StGB strafbar, bei terroristischen Vereinigungen gilt § 129a StGB. Besonders schwere Fälle ergeben sich oft aus der bandenmäßigen Begehung von Straftaten, die bei vielen Delikten wie Diebstahl, Raub oder Betrug als Qualifikationsmerkmal die Strafrahmen erhöht. Die grenzüberschreitende Dimension organisierter Kriminalität macht internationale Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden unerlässlich, koordiniert insbesondere durch Europol und Interpol.
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