
Stalking
Wiederholte, unerwünschte Verfolgung und Belästigung einer Person, die in Deutschland seit 2007 als Nachstellung strafbar ist.
Stalking bezeichnet das beharrliche Verfolgen, Nachstellen und Belästigen einer Person gegen deren Willen. In Deutschland ist Stalking seit 2007 als Nachstellung in § 238 StGB unter Strafe gestellt. Der Tatbestand umfasst verschiedene Verhaltensweisen wie das Aufsuchen der räumlichen Nähe des Opfers, das Herstellen von Kontakt über Kommunikationsmittel, das Bestellen von Waren unter Verwendung der Daten des Opfers oder das Bedrohen der betroffenen Person. Die Strafbarkeit setzt voraus, dass durch die Handlungen die Lebensgestaltung des Opfers schwerwiegend beeinträchtigt wird.
Die Strafandrohung für Nachstellung beträgt Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. In besonders schweren Fällen, etwa wenn der Täter das Opfer, einen Angehörigen oder eine andere dem Opfer nahestehende Person in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt, erhöht sich der Strafrahmen auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Seit der Verschärfung des Gesetzes im Jahr 2017 ist es nicht mehr erforderlich, dass das Opfer sein Verhalten tatsächlich ändert – bereits die objektive Eignung der Handlung zur schwerwiegenden Beeinträchtigung der Lebensgestaltung genügt.
Stalking-Opfer können sich durch verschiedene Schutzmaßnahmen wehren: Neben der Strafanzeige besteht die Möglichkeit, nach dem Gewaltschutzgesetz zivilrechtliche Schutzanordnungen wie Kontakt- und Näherungsverbote zu erwirken. Dokumentation aller Vorfälle, Sicherung von Beweismitteln und frühzeitige Einschaltung der Polizei sind für Betroffene wichtige Schritte. In schweren Fällen wie dem in der amerikanischen Dokumentation »Stalking Samantha« geschilderten können Stalking-Situationen über Jahre andauern und zu schweren Gewaltdelikten wie Freiheitsberaubung, Entführung und sexuellen Übergriffen eskalieren.
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