
Strafprozess
Das gerichtliche Verfahren zur Aufklärung von Straftaten – wie in der Hauptverhandlung über Schuld und Unschuld entschieden wird.
Der Strafprozess ist das förmliche gerichtliche Verfahren, in dem über den strafrechtlichen Vorwurf gegen einen Angeklagten verhandelt und entschieden wird. Er bildet das Kernstück der deutschen Strafrechtspflege und mündet in der Hauptverhandlung, bei der das Gericht auf Grundlage der Beweisaufnahme ein Urteil fällt. Die rechtliche Grundlage des Verfahrens findet sich in der Strafprozessordnung (StPO), wobei die Hauptverhandlung in den §§ 226–275 StPO geregelt ist.
Die Hauptverhandlung erfolgt in ununterbrochener Gegenwart der zur Urteilsfindung berufenen Personen sowie der Staatsanwaltschaft. Beteiligt sind das Gericht, ein Anklagevertreter der Staatsanwaltschaft, der Angeklagte und sein Verteidiger sowie Protokollführer, Zeugen und Sachverständige. Das Verfahren unterliegt dem Grundsatz der Unmittelbarkeit, der Mündlichkeit und der Öffentlichkeit – letzterer ist in § 169 GVG verankert.
Der Ablauf der Hauptverhandlung beginnt mit dem Aufruf der Sache und der Verlesung des Anklagesatzes durch die Staatsanwaltschaft. Es folgt die Beweisaufnahme als zentraler Bestandteil, bei der Zeugen vernommen und Sachverständige angehört werden. Nach den Schlussvorträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung hat der Angeklagte gemäß § 258 Abs. 2 StPO das letzte Wort, bevor sich das Gericht zur Urteilsberatung zurückzieht. Das schriftliche Urteil ist innerhalb der Frist nach § 275 StPO – grundsätzlich fünf Wochen – zu fertigen.
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