Verteidiger

Ein Verteidiger ist ein Rechtsanwalt, der einen Beschuldigten im Strafverfahren berät und dessen Rechte vertritt. Er ist nach § 137 StPO berechtigt, den Beschuldigten in jeder Lage des Verfahrens beizustehen.

Der Verteidiger ist neben der Staatsanwaltschaft und dem Gericht ein unabhängiges Organ der Rechtspflege (§ 1 BRAO). Seine Aufgabe besteht darin, einseitig die Interessen des Beschuldigten wahrzunehmen und sicherzustellen, dass dessen Rechte im Strafverfahren gewahrt bleiben. Der Beschuldigte kann bis zu drei Verteidiger wählen (§ 137 Abs. 1 StPO). Als Verteidiger können Rechtsanwälte sowie Rechtslehrer an deutschen Hochschulen mit Befähigung zum Richteramt gewählt werden (§ 138 Abs. 1 StPO).

Man unterscheidet zwischen Wahlverteidiger und Pflichtverteidiger. Den Wahlverteidiger wählt der Beschuldigte selbst und beauftragt ihn privatrechtlich. Ein Pflichtverteidiger wird hingegen in den Fällen der notwendigen Verteidigung nach § 140 StPO vom Gericht bestellt, wenn der Beschuldigte noch keinen Verteidiger hat. Die notwendige Verteidigung greift insbesondere, wenn die Hauptverhandlung vor dem Schöffengericht, Landgericht oder Oberlandesgericht stattfindet, dem Beschuldigten ein Verbrechen zur Last gelegt wird, Untersuchungshaft vollstreckt wird oder die Schwere der Tat, der Rechtsfolge oder die Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage die Mitwirkung eines Verteidigers gebietet (§ 140 Abs. 1 und 2 StPO).

Dem Verteidiger stehen umfassende Verfahrensrechte zu: Er hat das Recht auf Akteneinsicht (§ 147 StPO) und auf ungestörten Verkehr mit dem Beschuldigten, auch wenn dieser sich in Haft befindet (§ 148 StPO). Der Verteidiger handelt zwar im Interesse seines Mandanten, ist aber kein Stellvertreter im zivilrechtlichen Sinne, sondern nimmt eine eigenständige prozessuale Rolle ein. Seine Vergütung richtet sich bei Wahlverteidigern nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach individueller Honorarvereinbarung. Pflichtverteidiger erhalten ihre Vergütung nach gesetzlichen Gebühren aus der Staatskasse.