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Alibi
Ein Alibi ist der Nachweis, dass eine beschuldigte Person zum Tatzeitpunkt an einem anderen Ort war und die Tat daher nicht begangen haben kann.
Definition
Ein Alibi (lateinisch »alibi« = anderswo) bezeichnet in der Strafrechtspflege den Beweis der Abwesenheit einer verdächtigen oder beschuldigten Person vom Tatort zum Zeitpunkt der Tatbegehung. Das Alibi ist eines der stärksten Verteidigungsmittel im Strafverfahren, da es die physische Unmöglichkeit der Tatbegehung durch den Beschuldigten darlegt. Die Beweislast für ein Alibi liegt nicht beim Beschuldigten, sondern es gilt der Grundsatz »in dubio pro reo« – im Zweifel für den Angeklagten. Gelingt es der Verteidigung, berechtigte Zweifel an der Anwesenheit des Beschuldigten am Tatort zu wecken, muss die Staatsanwaltschaft das Gegenteil beweisen.
Die Überprüfung eines Alibis gehört zu den grundlegenden Ermittlungsaufgaben von Polizei und Staatsanwaltschaft. Dabei werden Zeugenaussagen, technische Beweismittel wie Videoaufzeichnungen, Mobilfunkdaten, Kassenbons, Fahrkarten oder GPS-Daten ausgewertet. Ein Alibi kann durch mehrere Personen bestätigt werden – man spricht dann von Alibizeugen. Allerdings sind Alibis von nahestehenden Personen wie Familienangehörigen oder engen Freunden aus Sicht der Gerichte häufig weniger glaubwürdig als Aussagen unbeteiligter Dritter. Ein falsches Alibi, also die vorsätzlich unwahre Behauptung, zur Tatzeit an einem anderen Ort gewesen zu sein, kann als Indiz für eine Tatbeteiligung gewertet werden und den Tatverdacht verstärken.
In der Kriminalliteratur und True-Crime-Berichterstattung spielen Alibis eine zentrale Rolle bei der Rekonstruktion von Tatabläufen. Besonders spektakulär sind Fälle, in denen zunächst wasserdichte Alibis vorlagen, die sich später als konstruiert oder manipuliert herausstellten. Umgekehrt gibt es auch Fälle, in denen unschuldig Verdächtige durch nachträglich entdeckte Alibibeweise entlastet wurden.
