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Alibi
Ein Alibi bezeichnet den Nachweis, dass eine beschuldigte Person zum Tatzeitpunkt an einem anderen Ort war und die Tat daher nicht begangen haben kann.
Definition
Ein Alibi ist im Strafverfahren ein zentrales Beweismittel zur Entlastung eines Beschuldigten. Es besagt, dass die Person zur fraglichen Tatzeit nicht am Tatort anwesend war und somit die ihr vorgeworfene Straftat nicht begangen haben kann. Der Begriff stammt aus dem Lateinischen (»alibi« = anderswo) und wird im deutschen Strafprozessrecht als Verteidigungsstrategie eingesetzt. Ein erfolgreiches Alibi kann zur Einstellung des Verfahrens oder zum Freispruch führen.
Die Beweislast für ein Alibi liegt grundsätzlich nicht beim Beschuldigten, denn im deutschen Strafprozess gilt der Grundsatz »in dubio pro reo« (im Zweifel für den Angeklagten). Dennoch liegt es im Interesse des Beschuldigten, ein Alibi durch Zeugen, Dokumente, Videoaufnahmen oder andere Beweismittel zu untermauern. Das Gericht ist verpflichtet, entlastende Umstände von Amts wegen zu prüfen. Ein falsches Alibi kann hingegen als Indiz für Schuld gewertet werden und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, etwa wegen Vortäuschens einer Straftat oder Strafvereitelung.
In der Praxis wird zwischen verschiedenen Arten von Alibis unterschieden: Das »starke Alibi« wird durch objektive, unabhängige Beweise gestützt (beispielsweise Überwachungsvideos oder Zeugenaussagen unbeteiligter Dritter), während ein »schwaches Alibi« nur durch nahestehende Personen bestätigt wird. Die Qualität und Glaubwürdigkeit des Alibis sind entscheidend für dessen Beweiswert im Strafverfahren.
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