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Amerikanisches Gerichtsverfahren
Ein Gerichtsverfahren, das vor einem US-amerikanischen Gericht nach dem Common-Law-System geführt wird. Kein feststehender Begriff des deutschen Rechts, sondern eine beschreibende Bezeichnung für Rechtsstreitigkeiten in den USA.

Definition
Ein amerikanisches Gerichtsverfahren ist ein Prozess, der vor einem Gericht der Vereinigten Staaten von Amerika nach US-amerikanischem Prozessrecht geführt wird. Das US-Rechtssystem basiert auf der Common-Law-Tradition und unterscheidet sich fundamental vom deutschen kodifizierten Recht. Charakteristisch sind die starke Rolle von Geschworenengerichten (Jury Trials), das adversatorische Parteiensystem sowie Verfahrenselemente wie die Discovery, die dem deutschen Zivilprozessrecht fremd sind.
Im deutschen True-Crime-Kontext bezeichnet der Begriff strafrechtliche Verfahren in den USA, die oft durch Besonderheiten wie Plea Bargaining, die Todesstrafe in einigen Bundesstaaten und medial stark begleitete Geschworenenprozesse gekennzeichnet sind. Das US-Gerichtssystem unterscheidet zwischen Federal Courts (Bundesgerichte) und State Courts (Gerichte der Einzelstaaten), wobei sich die Zuständigkeiten teilweise überschneiden.
