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Angeklagter
Der Angeklagte ist im deutschen Strafprozessrecht die Person, gegen die das Gericht die Eröffnung des Hauptverfahrens beschlossen hat.

Definition
Angeklagter ist gemäß § 157 StPO der Beschuldigte oder Angeschuldigte, gegen den die Eröffnung des Hauptverfahrens beschlossen ist. Diese Bezeichnung markiert einen wichtigen prozessualen Statuswechsel: Während der Begriff »Beschuldigter« für das Ermittlungsverfahren gilt und »Angeschuldigter« ab Erhebung der öffentlichen Klage durch die Staatsanwaltschaft verwendet wird, beginnt die Angeklagtenstellung erst mit dem gerichtlichen Eröffnungsbeschluss nach §§ 203, 207 StPO.
Der Angeklagte genießt im Hauptverfahren besondere Verfahrensrechte, darunter das Recht auf rechtliches Gehör, das Fragerecht gegenüber Zeugen und Sachverständigen (§ 240 StPO), das Recht auf Akteneinsicht über seinen Verteidiger sowie das »letzte Wort« vor der Urteilsverkündung (§ 258 Abs. 2 StPO). Während des gesamten Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung aus Art. 6 Abs. 2 EMRK und dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG), wonach nicht der Angeklagte seine Unschuld, sondern die Staatsanwaltschaft seine Schuld beweisen muss.
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