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Anonymisierung von Stalking-Opfern in Gerichtsakten
Die Identitätsverschleierung von Geschädigten in Verfahren nach § 238 StGB dient dem Schutz vor weiterer Viktimisierung und der Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen.

Definition
Die Anonymisierung von Stalking-Opfern bezeichnet die rechtliche Praxis, die Identität von Geschädigten in Strafverfahren wegen Nachstellung gemäß § 238 StGB durch Schwärzung oder Verschlüsselung personenbezogener Daten in Akten, Urteilen und öffentlichen Dokumenten zu schützen. Diese Maßnahme erfolgt zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen und zur Vermeidung einer Fortführung der Belästigung durch öffentliche Bekanntmachung ihrer Identität.
In dokumentierten Fallsammlungen und juristischen Datenbanken werden Stalking-Verfahren regelmäßig mit anonymisierten Opferangaben geführt, wobei Namen durch Buchstabenkombinationen oder neutrale Bezeichnungen ersetzt werden. Die strafprozessuale Grundlage findet sich in den allgemeinen Bestimmungen zum Schutz von Verletzten gemäß § 48 Abs. 3 StPO sowie in den Regelungen zur Öffentlichkeitsausschluss nach § 171b GVG, wenn die öffentliche Erörterung eine Gefährdung der Betroffenen befürchten lässt.
Bei mehreren Geschädigten in zusammenhängenden Verfahren – etwa wenn zwei Frauen von derselben Person über längere Zeiträume systematisch verfolgt wurden – erfolgt die Anonymisierung durchgängig für alle Betroffenen, um Rückschlüsse auf die Identität durch Vergleich der Sachverhalte zu verhindern. Die Dokumentation solcher Mehrfachopfer-Konstellationen hat kriminologische Bedeutung für die Erfassung von Wiederholungs- und Eskalationsmustern im Stalking-Kontext.
