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Auftragsmord

Ein Auftragsmord liegt vor, wenn eine Person (Auftraggeber) eine andere Person (Auftragsmörder) beauftragt und in der Regel bezahlt, um einen Dritten zu töten.

Definition

Ein Auftragsmord ist eine besonders schwere Form des Mordes nach § 211 StGB, bei der der Täter nicht aus eigenem Antrieb handelt, sondern im Auftrag eines Dritten gegen Bezahlung oder andere Vorteile einen Menschen tötet. Nach deutschem Strafrecht erfüllt der Auftragsmörder regelmäßig das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe und des Handelns aus Habgier, während der Auftraggeber als mittelbarer Täter oder Anstifter zur Verantwortung gezogen wird. Beide Tatbeteiligte werden nach § 211 StGB mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

Der Fall des Amerikaners Lawrence Horn aus dem Jahr 1993 illustriert die typische Konstellation eines Auftragsmordes: Horn beauftragte einen Auftragskiller, seine Ex-Frau, den gemeinsamen schwerbehinderten Sohn und dessen Pflegerin zu ermorden, um an das Vermögen seines Sohnes aus einer Schadensersatzzahlung zu gelangen. In Deutschland wäre ein solcher Fall nach § 211 StGB (Mord) in Verbindung mit § 26 StGB (Anstiftung) zu beurteilen. Die Beauftragung eines Auftragskillers aus Habgier stellt ein besonders verwerfliches Mordmerkmal dar und schließt eine Strafmilderung in der Regel aus. Auch der Versuch, einen Auftragsmord anzubahnen, ist nach § 30 Abs. 2 StGB strafbar.

Auftragsmorde sind in der kriminalistischen Praxis relativ selten, erregen jedoch aufgrund ihrer Kaltblütigkeit und Planung besondere öffentliche Aufmerksamkeit. Die Aufklärungsquote ist vergleichsweise hoch, da häufig Spuren zum Auftraggeber führen oder verdeckte Ermittler eingesetzt werden können. In Deutschland werden pro Jahr nur wenige Fälle von Auftragsmorden bekannt, während das Phänomen in der organisierten Kriminalität eine größere Rolle spielt.

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