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Auslieferungsverfahren

Ein Auslieferungsverfahren ist ein gerichtliches Verfahren, in dem über die Zulässigkeit der Übergabe einer Person an einen anderen Staat zum Zweck der Strafverfolgung oder Strafvollstreckung entschieden wird.

Definition

Das Auslieferungsverfahren in Deutschland ist zweigeteilt und besteht aus dem Zulässigkeitsverfahren, in dem das zuständige Oberlandesgericht über die rechtliche Zulässigkeit der Auslieferung entscheidet, sowie dem Bewilligungsverfahren, in dem die Generalstaatsanwaltschaft als Bewilligungsbehörde über die tatsächliche Bewilligung befindet. Ausgangspunkt ist ein Auslieferungsersuchen eines ausländischen Staates, das zunächst vom Bundesamt für Justiz im Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt geprüft wird.

Die Auslieferung ist nur zulässig, wenn die Tat auch nach deutschem Recht strafbar ist (Prinzip der beiderseitigen Strafbarkeit) und bei Verfolgungsersuchen im Höchstmaß mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht ist. Wichtige Auslieferungshindernisse sind unter anderem politische Taten, drohende Todesstrafe ohne entsprechende Zusicherungen, Verfolgung aufgrund von Rasse oder Religion sowie bei deutschen Staatsangehörigen besondere verfassungsrechtliche Schranken. Die Auslieferung eines Deutschen ist grundsätzlich nur an EU-Mitgliedstaaten und unter engen Voraussetzungen zulässig. Im Verfahren besteht ab Festnahme notwendige Rechtsbeistandschaft, und gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts ist kein ordentliches Rechtsmittel gegeben, lediglich eine Verfassungsbeschwerde ist möglich.

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