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Bandengebiet
Journalistische und kriminalpolitische Bezeichnung für ein geografisches Gebiet oder soziales Milieu, das durch organisierte Banden, territoriale Kriminalität und Bandengewalt geprägt ist.

Definition
Ein Bandengebiet bezeichnet einen räumlichen oder sozialen Bereich, in dem kriminelle Banden systematisch operieren, territoriale Kontrolle ausüben und durch Gewalt, Drohung oder Einschüchterung das öffentliche Leben beeinflussen. Der Begriff wird vor allem in der Kriminologie, im Journalismus und in der Sicherheitspolitik verwendet, um Stadtteile oder Regionen zu beschreiben, in denen Bandenstrukturen das Gewaltmonopol des Staates herausfordern. Typische Merkmale sind wiederkehrende Auseinandersetzungen zwischen rivalisierenden Gruppen, Schutzgelderpressung, Drogenhandel und eine Atmosphäre der Angst in der Bevölkerung.
Im deutschen Strafrecht existiert keine eigene Rechtsnorm für »Bandengebiete«, jedoch sind die typischen Delikte strafrechtlich erfasst: Bildung krimineller Vereinigungen nach § 129 StGB, schwerer Raub und räuberische Erpressung in Banden gemäß §§ 250, 255 StGB sowie bandenmäßiger Drogenhandel nach dem Betäubungsmittelgesetz. Polizei und Justiz können in solchen Gebieten verstärkte Kontrollen, Gefährderansprachen und operative Maßnahmen einsetzen. In der öffentlichen Debatte werden Bandengebiete oft mit Begriffen wie »No-Go-Area« oder »krimineller Brennpunkt« in Verbindung gebracht, wobei diese Bezeichnungen rechtlich nicht definiert und politisch umstritten sind.
