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Berufungsverfahren
Das Berufungsverfahren ist das Rechtsmittelverfahren vor dem Landgericht zur Überprüfung erstinstanzlicher Urteile des Amtsgerichts in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht.

Definition
Das Berufungsverfahren bezeichnet das gerichtliche Verfahren, in dem ein Urteil des Strafrichters oder des Schöffengerichts beim Amtsgericht durch das Landgericht erneut überprüft wird. Anders als die Revision, die sich auf Rechtsfragen beschränkt, ermöglicht die Berufung eine vollständige Neuverhandlung der Sache einschließlich der Tatsachenfeststellung. Das Berufungsgericht kann neue Beweismittel erheben und eine eigene Beweiswürdigung vornehmen.
Die Berufung muss innerhalb einer Woche nach Verkündung des Urteils beim Gericht des ersten Rechtszuges schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden. Eine Begründung ist zulässig, aber nicht erforderlich. Funktionell zuständig für die Berufungsentscheidung ist die kleine Strafkammer des Landgerichts. Das Berufungsgericht kann das erstinstanzliche Urteil aufheben und selbst in der Sache entscheiden, oder die Berufung als unbegründet verwerfen. Das Verbot der reformatio in peius schützt den Angeklagten bei alleiniger Berufung vor einer Verschlechterung.
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