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Bewährungsstrafe

Eine Bewährungsstrafe ist die Aussetzung der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung, bei der der Verurteilte die Strafe nicht im Gefängnis absitzen muss, sondern sich während einer festgelegten Bewährungszeit straffrei führen muss.

Definition

Bei der Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von nicht mehr als einem Jahr setzt das Gericht die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung aus, wenn zu erwarten ist, dass der Verurteilte sich schon die Verurteilung zur Warnung dienen lassen und künftig auch ohne die Einwirkung des Strafvollzugs keine Straftaten mehr begehen wird. Bei Freiheitsstrafen zwischen einem und zwei Jahren kann das Gericht die Strafe zur Bewährung aussetzen, wenn nach der Gesamtwürdigung von Tat und Persönlichkeit des Verurteilten besondere Umstände vorliegen. Entscheidend ist dabei die sogenannte positive Sozialprognose, bei der das Gericht die Persönlichkeit des Verurteilten, sein Vorleben, die Umstände der Tat, sein Verhalten nach der Tat und seine Lebensverhältnisse berücksichtigt.

Die Bewährungszeit beträgt zwischen zwei und fünf Jahren. Während dieser Zeit kann das Gericht dem Verurteilten Auflagen erteilen, etwa die Zahlung eines Geldbetrags, die Erbringung gemeinnütziger Leistungen oder Wiedergutmachung des Schadens. Außerdem können Weisungen erteilt werden, beispielsweise ein Kontaktverbot zu bestimmten Personen oder die Verpflichtung zu einer Therapie. Bei jüngeren Verurteilten oder höheren Freiheitsstrafen wird häufig ein Bewährungshelfer zur Betreuung und Kontrolle eingesetzt.

Wenn der Verurteilte während der Bewährungszeit keine neuen Straftaten begeht und allen Auflagen und Weisungen nachkommt, erlässt das Gericht die Strafe nach Ablauf der Bewährungszeit. Bei Verstößen gegen Auflagen oder Weisungen oder bei neuen Straftaten kann das Gericht die Bewährung widerrufen, wodurch die ursprüngliche Freiheitsstrafe vollstreckt werden muss. Das Gericht kann aber auch von einem Widerruf absehen und stattdessen weitere Auflagen erteilen oder die Bewährungszeit verlängern. Geldstrafen können nicht zur Bewährung ausgesetzt werden, diese Möglichkeit besteht ausschließlich bei Freiheitsstrafen.

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