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Beziehungstat
Beziehungstat bezeichnet in der Kriminologie Tötungsdelikte und andere schwere Straftaten, die im Kontext persönlicher Nahbeziehungen, Freundschaftsdiensten oder Loyalitätsbindungen begangen werden.

Definition
Eine Beziehungstat liegt vor, wenn Täter und Opfer in einer persönlichen, oft engen Verbindung zueinander stehen. Der Begriff erfasst Fälle, in denen Tötungsdelikte wie Mord oder Totschlag aus dem sozialen Umfeld des Opfers heraus verübt werden – etwa durch Freunde, Bekannte oder Personen, zu denen ein Vertrauensverhältnis bestand. Diese kriminologische Kategorie grenzt sich von der Fremdtötung durch Unbekannte ab und umfasst auch Konstellationen, in denen Loyalitätskonflikte, persönliche Verstrickungen oder vermeintliche Gefälligkeiten zum Tatmotiv werden.
Strafrechtlich wird die Tat nach den allgemeinen Vorschriften des Strafgesetzbuchs beurteilt, wobei die besondere Nähebeziehung zwischen Täter und Opfer sowohl straferschwerend als auch strafmildernd wirken kann. Bei der Strafzumessung berücksichtigen Gerichte die konkreten Umstände: Missbrauch eines besonderen Vertrauensverhältnisses kann als niedrige Beweggründe im Sinne der Mordmerkmale gewertet werden, während emotionale Konfliktsituationen in langjährigen Beziehungen unter Umständen zu einer milderen Bewertung als Totschlag führen können.
In der kriminalistischen Praxis zeigt sich, dass Beziehungstaten häufig eine andere Spurenlage aufweisen als Fremdtötungen: Die Täter haben oft legitimen Zugang zum Opfer, kennen dessen Gewohnheiten und können Tatabläufe gezielt planen. Ermittlungsbehörden prüfen daher systematisch das soziale Umfeld des Opfers, wenn Hinweise auf eine Beziehungstat vorliegen.
