KonzeptDänemark

Brandmarkung

Historische Leibesstrafe, bei der Verurteilte mit einem glühenden Eisen körperlich gekennzeichnet wurden, sowie moderne Bezeichnung für die soziale Stigmatisierung infolge einer Strafverurteilung.

Definition

Die Brandmarkung war eine in Deutschland bis ins 19. Jahrhundert praktizierte Leibesstrafe, bei der Verurteilten mit einem glühenden Brandeisen ein Zeichen in die Haut eingebrannt wurde. Diese Strafe diente der dauerhaften Kennzeichnung von Straftätern und sollte sowohl abschreckend wirken als auch die Wiedererkennung ermöglichen. Häufig wurden Buchstaben oder Symbole auf Stirn, Wange oder Schulter angebracht, die auf die begangene Straftat hinwiesen – etwa ein »D« für Dieb oder ein Galgenzeichen. Die Brandmarkung wurde in den deutschen Staaten im Zuge der Strafrechtsreformen des 19. Jahrhunderts abgeschafft, da sie als entehrend und mit der Menschenwürde unvereinbar galt.

In der modernen Kriminologie bezeichnet Brandmarkung metaphorisch die soziale Stigmatisierung, die Straftäter auch nach Verbüßung ihrer Strafe erleiden. Diese Form der gesellschaftlichen Ausgrenzung kann die Resozialisierung erheblich erschweren und steht in Spannung zum verfassungsrechtlichen Resozialisierungsgebot des Grundgesetzes. Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt betont, dass die Menschenwürde und das Sozialstaatsprinzip dem Verurteilten einen Anspruch auf Wiedereingliederung in die Gesellschaft gewähren. Dennoch führen Eintragungen im Führungszeugnis, öffentliche Register und mediale Berichterstattung faktisch oft zu einer modernen Form der Brandmarkung, die Betroffene langfristig in Beruf und Privatleben benachteiligt.

Verwandte Einträge

Brændemærket

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