Buch
Ein Buch ist ein gedrucktes oder digitales Werkexemplar, das im deutschen Recht keine eigenständige Legaldefinition besitzt, jedoch in verschiedenen Rechtsbereichen wie Urheberrecht, Strafrecht und Bibliotheksrecht Relevanz entfaltet.

Definition
Ein Buch bezeichnet im deutschen Rechtsverkehr eine gedruckte oder digitale Publikation, die als körperliche oder unkörperliche Verkörperung eines Sprachwerks fungiert. Das Urheberrechtsgesetz (UrhG) unterscheidet zwischen dem immateriellen Werk und dem materiellen Werkstück: Während etwa ein Roman als geistige Schöpfung urheberrechtlichen Schutz genießt, unterliegt das gedruckte Buch als dessen Verkörperung den Regelungen des Sachenrechts.
Im Urheberrecht ist das Buch als Vervielfältigungsstück eines Sprachwerks gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG relevant. Sprachwerke – darunter Schriftwerke – genießen Schutz, sofern sie persönliche geistige Schöpfungen darstellen (§ 2 Abs. 2 UrhG). Die Verbreitung von Büchern unterliegt dem Verbreitungsrecht nach § 17 UrhG, wobei der sogenannte Erschöpfungsgrundsatz greift, sobald ein Werkexemplar mit Zustimmung des Rechtsinhabers in Verkehr gebracht wurde.
Strafrechtlich kann ein Buch als Tatmittel oder Beweismittel Bedeutung erlangen, etwa bei Delikten wie Volksverhetzung (§ 130 StGB), der Verbreitung pornografischer Inhalte (§§ 184 ff. StGB) oder Beleidigung (§ 185 StGB). Im Bibliotheksrecht regeln landesrechtliche Vorschriften sowie das Pflichtexemplargesetz die Abgabe von Publikationen an öffentliche Bibliotheken zur Sicherung des kulturellen Erbes.
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