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Cum-Ex-Geschäft
Cum-Ex bezeichnet eine komplexe Aktienhandelsstrategie rund um den Dividendenstichtag, bei der mehrere Beteiligte Steuererstattungen für nur einmal abgeführte Kapitalertragsteuer beanspruchen.

Definition
Cum-Ex-Geschäfte sind Aktientransaktionen, bei denen Aktien mit Dividendenanspruch (»cum«) kurz vor dem Dividendenstichtag leer verkauft und nach dem Stichtag ohne Dividendenanspruch (»ex«) geliefert werden. Durch Ausgleichszahlungen und gefälschte Steuerbescheinigungen beantragen mehrere Beteiligte die Erstattung von Kapitalertragsteuer, obwohl diese nur einmal oder gar nicht abgeführt wurde.
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 28.07.2021 (Az. 1 StR 519/20) höchstrichterlich bestätigt, dass Cum-Ex-Geschäfte den Straftatbestand der Steuerhinterziehung gemäß § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO erfüllen. Die Beteiligten machten gegenüber den Finanzbehörden unrichtige Angaben über steuerlich erhebliche Tatsachen und erlangten dadurch nicht gerechtfertigte Steuervorteile in Millionenhöhe.
In besonders schweren Fällen droht gemäß § 370 Abs. 3 AO eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Die Einziehung von Taterträgen erfolgt nach §§ 73, 73b StGB. Der Cum-Ex-Skandal gilt als einer der größten Steuerskandale in der deutschen Geschichte, mit einem geschätzten Gesamtschaden von mehreren Milliarden Euro.
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