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Einzeltötung
Eine Einzeltötung bezeichnet die Tötung eines einzelnen Opfers durch eine abgrenzbare Tathandlung, im Gegensatz zu Serienmorden oder Massenmorden.

Definition
Eine Einzeltötung liegt vor, wenn eine Person durch eine einzelne Tat oder ein einzelnes Tatereignis getötet wird. Der Begriff dient primär der kriminologischen Kategorisierung und grenzt sich von Serienmorden (mehrere Tötungen über einen längeren Zeitraum mit Abkühlungsphasen) und Massenmorden (mehrere Opfer in einer zusammenhängenden Tathandlung) ab. Strafrechtlich ist nicht die Anzahl der Opfer für die Qualifikation entscheidend, sondern die Art und Weise der Tatbegehung sowie die Tatumstände.
Im deutschen Strafrecht unterscheidet das Strafgesetzbuch zwischen Mord (§ 211 StGB) und Totschlag (§ 212 StGB). Bei einer Einzeltötung kann je nach Vorliegen von Mordmerkmalen wie niedrigen Beweggründen, Heimtücke oder Grausamkeit eine Verurteilung wegen Mordes mit lebenslanger Freiheitsstrafe erfolgen. Fehlen diese Qualifikationsmerkmale, liegt Totschlag vor, der mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren geahndet wird. Die Abgrenzung zur Mehrfachtötung ist für die Strafzumessung und die Einordnung der Gefährlichkeit des Täters von Bedeutung, insbesondere bei der Prognose für Führungsaufsicht und Sicherungsverwahrung.
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