Fallakte

Der Fall Bikram Choudhury — Zivilklagen gegen Yoga-Guru

Los Angeles, USA, 2013–2019: Mehrere Zivilverfahren wegen sexueller Belästigung und Vergewaltigungsvorwürfen

🇺🇸 Amerikanisch

Veröffentlicht 2. Juni 2026

BEWEIS

Der Fall

Der Fall Bikram Choudhury ist eine Serie zivilrechtlicher Verfahren in den Vereinigten Staaten gegen den indischstämmigen Yoga-Unternehmer Bikram Choudhury, den Gründer des sogenannten Bikram- oder Hot-Yoga. Mehrere ehemalige Schülerinnen und Mitarbeiterinnen warfen ihm sexuelle Belästigung, sexuelle Übergriffe und in einigen Fällen Vergewaltigung vor. Die strafrechtliche Verfolgung scheiterte nach Angaben der Staatsanwaltschaft Los Angeles County an unzureichender Beweislage, doch in der zentralen Zivilklage erkannte ein Geschworenengericht der Klägerin Minakshi Jafa-Bodden mehr als sieben Millionen US-Dollar Schadensersatz zu.

Choudhury, geboren 1946, hatte sich seit den 1970er-Jahren in den USA niedergelassen und mit seinem standardisierten 26-Posen-Yoga in einem auf rund 40 Grad beheizten Raum ein weltumspannendes Studio-Netzwerk und eine Marke aufgebaut. Sein Verhalten in den intensiven Lehrer-Ausbildungskursen — sogenannten Teacher Trainings — bildete später den Kern zahlreicher Vorwürfe.

Das Verbrechen

Die Vorwürfe erstrecken sich über mehrere Jahre und betreffen unterschiedliche Tatorte, insbesondere Trainingscamps in Kalifornien. Die Frauen schilderten ein Muster aus sexuell anzüglichen Kommentaren, unerwünschten Berührungen, nächtlichen Übergriffen in Hotelzimmern und psychologischem Druck innerhalb einer sektenartig wirkenden Gemeinschaft. Im Verfahren von Jafa-Bodden, der früheren Justiziarin von Bikram’s Yoga College of India, schilderten Zeuginnen, wie Choudhury sie wiederholt mit obszönen Bemerkungen konfrontiert und Aufklärungsbemühungen über sexuelle Übergriffe gegen Schülerinnen aktiv behindert haben soll. Als Jafa-Bodden Beschwerden anderer Frauen untersuchen wollte, wurde sie nach eigener Darstellung gemobbt und schließlich entlassen.

Zeitlinie

1. Januar 2013

Klage bei LA District Attorney eingereicht

Eine strafrechtliche Klage gegen Bikram Choudhury wurde beim Los Angeles County District Attorney's Office zur Prüfung einer Anzeige eingereicht.

1. März 2013

Sarah Baughn tritt an die Öffentlichkeit

Sarah Baughn, in der Medienberichterstattung als erste öffentliche Anklägerin bezeichnet, erhob Vorwürfe sexuellen Fehlverhaltens gegen Choudhury.

1. Januar 2015

Mehrere Zivilklagen eingereicht

Bis 2015 hatten mindestens sieben Frauen, darunter Larissa Anderson und Jill Lawler, Zivilklagen mit Vorwürfen sexueller Belästigung, Übergriffe oder Vergewaltigung eingereicht.

25. Januar 2016

Zivilurteil im Fall Jafa-Bodden

Eine Jury in Los Angeles befand Choudhury im Fall Minakshi Jafa-Bodden für haftbar und sprach ihr über 7 Millionen Dollar Schadensersatz zu, einschließlich Strafschadensersatz.

1. Mai 2017

Haftbefehl wegen unbezahltem Urteil

Ein Richter in Los Angeles erließ einen Haftbefehl gegen Choudhury im Zusammenhang mit der Vollstreckung des unbezahlten Zivilurteils.

20. November 2019

Netflix-Dokumentation veröffentlicht

Netflix veröffentlichte 'Bikram: Yogi, Guru, Predator', wodurch die Vorwürfe und Anschuldigungen erneut Aufmerksamkeit erhielten.

22. November 2019

LA-Staatsanwaltschaft bestätigt keine Anklage

Staatsanwälte in Los Angeles bestätigten öffentlich, dass die Beweislage nicht ausreichte, um strafrechtliche Anklagen gegen Choudhury zu erheben.

Weitere Klägerinnen, darunter Sarah Baughn — laut Berichterstattung die erste Frau, die öffentlich Vorwürfe gegen ihn erhob — sowie Larissa Anderson und Jill Lawler, beschrieben ähnliche Erfahrungen. Insgesamt wurden in den USA mindestens sieben zivilrechtliche Klagen gegen Choudhury und seine Unternehmen eingereicht.

Die Opfer

Die identifizierten Klägerinnen waren überwiegend junge Frauen, die sich für die teure und körperlich extrem fordernde Bikram-Lehrerausbildung angemeldet hatten. Minakshi Jafa-Bodden, eine in Indien ausgebildete Juristin, war als General Counsel für das Unternehmen tätig und sollte interne Beschwerden bearbeiten. Sarah Baughn war ursprünglich eine erfolgreiche Wettkampfteilnehmerin in der von Choudhury geförderten Yoga-Asana-Konkurrenz; ihre öffentlichen Aussagen ermutigten weitere Frauen, sich zu Wort zu melden. Die genauen Altersangaben der Betroffenen sind in der verifizierten Berichterstattung nicht einheitlich dokumentiert.

Ermittlung

Im Jahr 2013 wurde ein Fall der Bezirksstaatsanwaltschaft Los Angeles County zur strafrechtlichen Prüfung vorgelegt. Die Behörde entschied jedoch, dass die Beweislage für eine Anklage nicht ausreiche. Damit verlagerte sich die juristische Auseinandersetzung vollständig auf das Zivilrecht. Parallel berichteten Journalistinnen und Journalisten, unter anderem für die Los Angeles Times und Yoga Journal, über das Innenleben von Choudhurys Imperium und sammelten Aussagen ehemaliger Schülerinnen.

Prozess und Urteil

Am 25. Januar 2016 entschied ein Geschworenengericht am Los Angeles Superior Court im Verfahren Jafa-Bodden gegen Choudhury zugunsten der Klägerin. Die Geschworenen sprachen ihr zunächst rund 924.500 US-Dollar an Schadensersatz zu, ergänzt um Strafschadensersatz, der die Gesamtsumme auf über 7 Millionen US-Dollar trieb. Die Jury stellte ausdrücklich „Arglist, Unterdrückung oder Betrug“ („malice, oppression or fraud“) fest — eine Schwelle, die im kalifornischen Recht für Strafschadensersatz erforderlich ist.

Choudhury versuchte in der Folge, sich der Vollstreckung zu entziehen, verließ die USA und meldete für seine Unternehmen Insolvenz an. Im Mai 2017 erließ ein Richter in Los Angeles einen Haftbefehl gegen ihn, weil er weder zu einer gerichtlichen Anhörung erschienen war noch das Urteil beglichen hatte. Die übrigen Zivilklagen wurden in Teilen außergerichtlich beigelegt, in anderen Fällen liefen die Verfahren parallel weiter.

Heute

Bikram Choudhury hält sich nach übereinstimmenden Berichten überwiegend außerhalb der Vereinigten Staaten auf und unterrichtet weiterhin Teacher Trainings in verschiedenen Ländern, unter anderem in Spanien und Mexiko. Trotz Haftbefehl und Millionenurteil ist er für US-Behörden bislang faktisch nicht greifbar. Yoga Journal und andere Fachmedien berichteten wiederholt, dass er trotz der Vorwürfe weiterhin Kurse leitet.

Die 2019 von Netflix veröffentlichte Dokumentation „Bikram: Yogi, Guru, Predator“ unter der Regie von Eva Orner brachte den Fall einer breiten internationalen Öffentlichkeit nahe und ließ mehrere Betroffene erstmals ausführlich zu Wort kommen. Ein begleitender YouTube-Trailer sowie zahlreiche Podcast-Folgen sorgten dafür, dass der Name Bikram Choudhury bis heute mit einem der prominentesten Missbrauchsskandale in der globalen Yoga-Szene verbunden bleibt. Strafrechtlich ist der Fall in den USA nicht abgeschlossen, da eine Anklage nie erhoben wurde — zivilrechtlich gilt Choudhury jedoch als verurteilter Täter sexueller Belästigung mit unerfülltem Millionenurteil.

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