- Startseite
- Krimidex
- Familientragödie
Familientragödie
Medienbezeichnung für Tötungsdelikte im familiären Kontext, die keine eigenständige Straftatbestände darstellen, sondern schwere Gewaltverbrechen zwischen Familienmitgliedern umfassen.

Definition
Eine Familientragödie bezeichnet in der Medienberichterstattung Gewaltverbrechen innerhalb von Familienbeziehungen, insbesondere Tötungsdelikte wie Mord oder Totschlag zwischen Ehepartnern, Eltern und Kindern oder anderen nahen Verwandten. Der Begriff ist keine juristische Kategorie des deutschen Strafrechts, sondern eine journalistische Sammelbezeichnung für besonders schwerwiegende Fälle häuslicher Gewalt mit tödlichem Ausgang. Strafrechtlich werden solche Taten nach den allgemeinen Vorschriften des Strafgesetzbuchs geahndet, wobei die Familienbeziehung keine Strafmilderung bewirkt.
Typische Konstellationen umfassen sogenannte »erweiterte Suizide«, bei denen der Täter nach der Tötung von Familienmitgliedern Suizid begeht oder versucht, sowie Beziehungstaten im Kontext von Trennungen. Das Strafgesetzbuch unterscheidet zwischen Mord gemäß § 211 StGB mit lebenslanger Freiheitsstrafe und Totschlag nach § 212 StGB. Die Motivation aus dem familiären Umfeld kann bei der Strafzumessung berücksichtigt werden, begründet jedoch keinen eigenen Tatbestand. In der kriminologischen Forschung werden Familientragödien als Unterform der Beziehungsgewalt analysiert, wobei häufig psychische Belastungen, Überforderungssituationen oder pathologische Beziehungsmuster als Hintergründe identifiziert werden.
