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Frauenkriminalität
Kriminologischer Sammelbegriff für strafbare Handlungen von Personen weiblichen Geschlechts – kein eigenständiger Straftatbestand im deutschen Recht.

Definition
Frauenkriminalität bezeichnet die Gesamtheit strafbarer Handlungen von Personen des weiblichen Geschlechts, einschließlich Kindern und Jugendlichen. Der Begriff ist ein Terminus der Kriminologie und dient der statistischen sowie sozialwissenschaftlichen Analyse geschlechtsspezifischer Delinquenz, nicht jedoch als rechtliche Kategorie im Strafgesetzbuch.
In den Kriminalstatistiken aller Staaten wird erheblich weniger Frauenkriminalität ausgewiesen als Kriminalität männlichen Geschlechts. In Deutschland beträgt der Frauenanteil unter Tatverdächtigen nur etwa ein Viertel, unter Strafgefangenen lediglich ein Zwanzigstel. Deliktstrukturell dominieren bei weiblichen Tatverdächtigen Diebstahl und Betrug stärker als bei männlichen Tatverdächtigen.
Die kriminologische Forschung hat verschiedene Erklärungsansätze für dieses Phänomen entwickelt – von biologischen über sozialisationstheoretische bis hin zu feministischen Ansätzen, die den Begriff »Patriarchat« in die Analyse einführen. Ein eigenständiger Straftatbestand »Frauenkriminalität« existiert im deutschen Strafrecht nicht. Die Strafverfolgung richtet sich nach den allgemeinen Tatbeständen des StGB, unabhängig vom Geschlecht der Täter.
