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Freiheitsstrafe

Die Freiheitsstrafe ist eine der beiden Hauptstrafen des deutschen Strafrechts und besteht im Entzug der persönlichen Freiheit durch Unterbringung in einer Justizvollzugsanstalt. Sie kann zeitig (von einem Monat bis zu 15 Jahren) oder lebenslang verhängt werden.

Definition

Die Freiheitsstrafe ist eine strafrechtliche Sanktion, bei der dem Verurteilten aufgrund einer begangenen Straftat die persönliche Freiheit entzogen wird. Neben der Geldstrafe bildet sie eine der beiden Hauptstrafen nach dem Strafgesetzbuch (StGB). Die gesetzliche Grundlage findet sich in §§ 38 ff. StGB, wobei § 38 StGB zwischen der zeitigen und der lebenslangen Freiheitsstrafe unterscheidet.

Die zeitige Freiheitsstrafe beträgt mindestens einen Monat und höchstens fünfzehn Jahre. Kurze Freiheitsstrafen unter sechs Monaten sollen nach § 47 StGB nur in Ausnahmefällen verhängt werden. Die lebenslange Freiheitsstrafe ist für schwerste Verbrechen vorgesehen – bei Mord (§ 211 StGB) ist sie als sogenannte »absolute Strafandrohung« zwingend vorgeschrieben.

Eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren kann unter bestimmten Voraussetzungen zur Bewährung ausgesetzt werden (§ 56 StGB). Auch bei längeren Strafen ist nach Verbüßung von zwei Dritteln der Strafzeit eine Strafrestaussetzung möglich (§ 57 StGB). Bei lebenslanger Freiheitsstrafe kann der Strafrest nach mindestens fünfzehn Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden (§ 57a StGB), sofern keine besondere Schwere der Schuld dem entgegensteht.

Verwandte Einträge

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