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Freispruch

Ein Freispruch ist ein gerichtliches Urteil, das die Unschuldsvermutung bestätigt und den Angeklagten von dem erhobenen Strafvorwurf freispricht.

Definition

Ein Freispruch ist ein Sachurteil, in dem das Gericht den Angeklagten für nicht überführt oder die für erwiesen angenommene Tat aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen für nicht strafbar erachtet. Der Freispruch ergeht durch Urteil und bestätigt die Unschuldsvermutung des Angeklagten. Er erwächst in materieller Rechtskraft und bewirkt den Strafklageverbrauch, wodurch der Angeklagte grundsätzlich nicht wegen derselben Tat erneut angeklagt werden darf.

Man unterscheidet zwischen dem Freispruch aus tatsächlichen Gründen und dem Freispruch aus rechtlichen Gründen. Ein Freispruch aus tatsächlichen Gründen erfolgt, wenn der Angeklagte die Straftat erwiesenermaßen nicht begangen hat oder wenn Zweifel an seiner Schuld bestehen und die Tat nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden kann (Grundsatz »in dubio pro reo«). Ein Freispruch aus rechtlichen Gründen ergeht, wenn das Gericht feststellt, dass der Angeklagte keiner strafrechtlichen Anklage schuldig ist, beispielsweise wegen fehlender Schuldfähigkeit oder weil die Tat keinen Straftatbestand erfüllt.

Nach einem Freispruch übernimmt die Staatskasse gemäß § 467 Abs. 1 StPO die entstandenen notwendigen Anwaltsgebühren und Gerichtskosten. Der Freispruch unterscheidet sich von der Verfahrenseinstellung dadurch, dass er im Hauptverfahren ergeht und den Strafklageverbrauch bewirkt, während eine Verfahrenseinstellung meist vor der Hauptverhandlung erfolgt und das Verfahren theoretisch erneut aufgenommen werden kann. Seit 2021 ist in eng begrenzten Ausnahmefällen bei schwersten Straftaten (Mord, Völkermord) unter strengen Voraussetzungen eine Wiederaufnahme des Verfahrens zuungunsten des Freigesprochenen möglich.

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