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Historische Verbrechen

Sammelbezeichnung für schwere Straftaten aus der Vergangenheit, insbesondere Völkerstraftaten wie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen.

Definition

Historische Verbrechen ist ein kriminologischer und zeitgeschichtlicher Begriff für schwerwiegende Straftaten, die in der Vergangenheit begangen wurden und oft erst nach langer Zeit strafrechtlich aufgearbeitet werden. Im deutschen Recht erfasst das Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) die sogenannten Kernverbrechen des Völkerstrafrechts: Völkermord (§ 6 VStGB), Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 VStGB) und Kriegsverbrechen (§§ 8–12 VStGB). Seit 2017 ist auch das Verbrechen der Aggression (§ 13 VStGB) geregelt.

Eine zentrale Besonderheit dieser Verbrechen ist ihre Unverjährbarkeit. Nach § 5 VStGB verjähren die Verfolgung von Verbrechen nach diesem Gesetz und die Vollstreckung der verhängten Strafen nicht. Dies ermöglicht die strafrechtliche Ahndung auch Jahrzehnte nach der Tatbegehung. Gleiches gilt für Mord nach § 211 StGB, dessen Unverjährbarkeit der Deutsche Bundestag 1979 beschloss – maßgeblich geprägt durch die Verjährungsdebatten zur Aufarbeitung nationalsozialistischer Verbrechen.

Deutschland nimmt bei der Verfolgung historischer Völkerrechtsverbrechen international eine Vorreiterrolle ein. Auf Grundlage des in § 1 VStGB verankerten Weltrechtsprinzips kann die deutsche Justiz solche Verbrechen auch dann verfolgen, wenn sie im Ausland begangen wurden und keinen Bezug zum Inland aufweisen. So wurden vor deutschen Gerichten bereits Täter wegen Verbrechen im syrischen Bürgerkrieg, durch die Terrororganisation »Islamischer Staat« und im Ukraine-Konflikt verurteilt.

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