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Jugendliche Straftäter

Personen, die zum Zeitpunkt der Tat zwischen 14 und 17 Jahre alt sind und eine Straftat begangen haben. Sie unterliegen dem Jugendstrafrecht mit besonderem Erziehungsgedanken.

Definition

Jugendliche Straftäter sind Personen, die zur Zeit der Tat mindestens 14, aber noch nicht 18 Jahre alt sind und eine nach deutschem Recht strafbare Handlung begangen haben. Nach § 1 Abs. 2 Jugendgerichtsgesetz (JGG) sind Jugendliche strafmündig ab Vollendung des 14. Lebensjahres. Unterhalb dieser Altersgrenze sind Kinder strafrechtlich nicht verantwortlich und können nicht strafrechtlich verfolgt werden. Das Jugendstrafrecht verfolgt primär einen erzieherischen Zweck und unterscheidet sich grundlegend vom Erwachsenenstrafrecht.

Das Jugendgerichtsgesetz sieht besondere Verfahrensregeln und Sanktionen vor. Zuständig sind spezialisierte Jugendgerichte und Jugendstaatsanwaltschaften. Als Rechtsfolgen kommen Erziehungsmaßregeln (wie Weisungen oder Heimerziehung), Zuchtmittel (wie Verwarnungen oder Jugendarrest) oder Jugendstrafe in Betracht. Die Verhängung von Jugendstrafe ist nur zulässig, wenn Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmittel zur Erziehung nicht ausreichen oder wenn wegen der Schwere der Schuld Strafe erforderlich ist.

Auf Heranwachsende (18 bis 20 Jahre) kann Jugendstrafrecht angewendet werden, wenn sie zur Tatzeit nach ihrer Persönlichkeitsentwicklung noch einem Jugendlichen gleichstanden oder es sich um eine Jugendverfehlung handelt. Die Entscheidung trifft das Gericht nach Würdigung der Umstände des Einzelfalls. Jugendstrafverfahren sind grundsätzlich nicht öffentlich, um die Resozialisierung der jungen Täter zu fördern und ihre Persönlichkeitsentwicklung zu schützen.

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