- Startseite
- Krimidex
- Jugendlichenmord
Jugendlichenmord
Bezeichnung für die Tötung einer Person im Jugendalter (typischerweise 13-19 Jahre). Kein eigenständiger juristischer Terminus, sondern eine deskriptive Kategorie in kriminologischem und journalistischem Kontext.

Definition
Jugendlichenmord bezeichnet die vorsätzliche Tötung eines Menschen im Teenager- oder Jugendalter, ohne dass dieser Begriff als solcher im deutschen Strafrecht normiert ist. Die Strafbarkeit richtet sich nach den allgemeinen Tötungsdelikten des Strafgesetzbuches, insbesondere Mord gemäß § 211 StGB und Totschlag gemäß § 212 StGB. Das Alter des Opfers stellt keinen eigenen Straftatbestand dar, kann aber im Rahmen der Strafzumessung als besondere Schutzwürdigkeit oder bei der Prüfung von Mordmerkmalen wie Heimtücke Bedeutung erlangen.
In der Kriminologie und Medienberichterstattung dient der Begriff zur Kategorisierung von Gewaltverbrechen, bei denen Jugendliche als Opfer betroffen sind. Dabei ist zu unterscheiden, ob auch der Täter minderjährig ist, was die Anwendung des Jugendstrafrechts (Jugendgerichtsgesetz, JGG) nach sich zieht. Die Aufklärung solcher Taten erfolgt durch spezialisierte Mordkommissionen der Kriminalpolizei unter Beachtung besonderer viktimologischer Aspekte, da Jugendliche häufig in spezifischen sozialen Kontexten wie Schule, peer groups oder familiärem Umfeld viktimisiert werden.
