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Kannibale

Ein Kannibale ist eine Person, die vorsätzlich Menschenfleisch oder Menschenblut verzehrt. Kannibalismus ist im deutschen Strafrecht kein eigenständiger Straftatbestand, kann jedoch unter anderen Strafvorschriften verfolgt werden.

Definition

Im deutschen Strafgesetzbuch existiert keine spezifische Strafnorm, die Kannibalismus als solchen unter Strafe stellt. Die Handlung des Verzehrs von Menschenfleisch ist per se nicht strafbar, sofern keine weiteren Tatbestandsmerkmale anderer Strafvorschriften erfüllt sind. Relevant werden können jedoch verschiedene Delikte: Wurde das Opfer getötet, um verzehrt zu werden, liegt Mord oder Totschlag vor. Bei Tötung auf Verlangen des Opfers greift § 216 StGB, wobei die anschließende Verwertung des Leichnams als erschwerender Umstand gewertet werden kann.

Auch ohne Tötungshandlung können weitere Straftatbestände erfüllt sein. Die Störung der Totenruhe gemäß § 168 StGB erfasst die Entwendung oder Beschädigung von Leichenteilen. Schwere Körperverletzung nach § 226 StGB kann vorliegen, wenn einem lebenden Menschen Körperteile entnommen werden. Der Fall Armin Meiwes aus Rotenburg im Jahr 2001 führte zu einer intensiven juristischen Debatte über die Strafbarkeit einvernehmlichen Kannibalismus und resultierte in einer Verurteilung wegen Mordes, da die Einwilligung des Opfers die Rechtswidrigkeit der Tötung nicht aufhob.

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