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Kapitalertragsteuer auf Dividenden
Die Kapitalertragsteuer auf Dividenden ist eine Quellensteuer, die von der ausschüttenden Gesellschaft bei Gewinnausschüttungen an Anteilseigner einbehalten und abgeführt wird. Sie beträgt grundsätzlich 25 Prozent des Kapitalertrags zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.

Definition
Bei Dividendenzahlungen deutscher Kapitalgesellschaften an ihre Aktionäre wird die Einkommensteuer in Form der Kapitalertragsteuer direkt an der Quelle erhoben. Der Schuldner der Kapitalerträge – also die ausschüttende Gesellschaft oder die auszahlende Stelle wie ein Kreditinstitut – ist verpflichtet, die Steuer einzubehalten und an das zuständige Finanzamt abzuführen. Für natürliche Personen im Privatvermögen hat die einbehaltene Kapitalertragsteuer grundsätzlich Abgeltungswirkung, sodass keine weitere Veranlagung erforderlich ist.
Der Steuersatz beträgt einheitlich 25 Prozent der Bruttodividende. Hinzu kommen 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer sowie gegebenenfalls Kirchensteuer zwischen 8 und 9 Prozent je nach Bundesland. Bis zur Höhe des Sparer-Pauschbetrags von 1.000 Euro pro Person können Kapitalerträge durch Erteilung eines Freistellungsauftrags steuerfrei gestellt werden. Bei Kapitalerträgen im Betriebsvermögen findet das Teileinkünfteverfahren Anwendung, wonach nur 60 Prozent der Dividende der Besteuerung unterliegen.
Dividendenzahlungen unterliegen unabhängig davon dem Kapitalertragsteuerabzug, ob ein Freistellungsauftrag vorliegt oder nicht. Anders als bei Zinserträgen kann bei direkten Dividendenausschüttungen von der Gesellschaft an die Anteilseigner nicht durch Freistellungsauftrag vom Steuerabzug Abstand genommen werden. Die einbehaltene Steuer wird jedoch bei Vorliegen eines Freistellungsauftrags im Rahmen der Kapitalertragsteueranmeldung erstattet, sofern die Kapitalerträge durch ein Kreditinstitut verwahrt werden.
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