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KI als Beweismittel

Künstliche Intelligenz kann im deutschen Strafverfahren als Beweismittel herangezogen werden, unterliegt jedoch den allgemeinen Grundsätzen der Beweiswürdigung und Beweiserhebung.

Definition

KI als Beweismittel bezeichnet den Einsatz von Systemen künstlicher Intelligenz zur Beweiserhebung und Beweiswürdigung im Strafverfahren. Nach dem Grundsatz der freien Beweiswürdigung gemäß § 261 StPO entscheidet das Gericht nach seiner freien, aus dem Inbegriff der Verhandlung geschöpften Überzeugung über das Ergebnis der Beweisaufnahme. KI-gestützte Analysen wie Gesichtserkennung, Stimmenanalyse, Textauswertung oder Mustererkennung können dabei als Hilfsmittel dienen, ersetzen aber nicht die richterliche Überzeugungsbildung.

Die Zulässigkeit von KI-Beweismitteln richtet sich nach den allgemeinen beweisrechtlichen Vorschriften der Strafprozessordnung. Entscheidend ist, dass die Erhebung der Beweise rechtmäßig erfolgt und die Verwertung nicht gegen Beweisverwertungsverbote verstößt. Bei automatisierten Verfahren muss die Nachvollziehbarkeit und wissenschaftliche Validität der eingesetzten KI-Systeme gewährleistet sein. Das Gericht ist verpflichtet, die Funktionsweise, Fehlerquoten und methodischen Grenzen von KI-Analysen kritisch zu prüfen und in seine Beweiswürdigung einzubeziehen.

Besondere Bedeutung erlangt das Recht auf ein faires Verfahren nach Art. 6 EMRK und das Konfrontationsrecht der Verteidigung. Die Verteidigung muss in der Lage sein, KI-gestützte Beweismittel zu hinterfragen, Sachverständige zu befragen und eigene Gutachten einzuholen. Problematisch sind intransparente Algorithmen und proprietäre Systeme, bei denen die genaue Funktionsweise nicht offengelegt wird. Zudem müssen datenschutzrechtliche Vorgaben der DSGVO beachtet werden, insbesondere bei biometrischen Daten oder automatisierten Entscheidungen mit Rechtswirkung.

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