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Kinderschutz
Kinderschutz bezeichnet den gesetzlich verankerten Schutz von Kindern und Jugendlichen vor körperlicher, geistiger und seelischer Gefährdung sowie vor Vernachlässigung und Missbrauch.

Definition
Kinderschutz umfasst im deutschen Recht alle präventiven und intervenierenden Maßnahmen, die das Wohl von Kindern und Jugendlichen sichern und ihre körperliche, geistige und seelische Entwicklung fördern sollen. Die rechtliche Grundlage bildet seit 2012 das Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG), dessen Kernstück das Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) darstellt.
Das KKG regelt die Zusammenarbeit relevanter Akteure wie Jugendämter, Ärzte, Schulen und Beratungsstellen in verbindlichen Netzwerkstrukturen. Es enthält zudem Befugnisnormen für Berufsgeheimnisträger zur Informationsweitergabe an das Jugendamt bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung.
Ergänzend greifen strafrechtliche Normen des StGB, insbesondere § 171 (Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht), § 225 (Misshandlung von Schutzbefohlenen) sowie die §§ 174 ff. (Sexueller Missbrauch). Das familienrechtliche Instrumentarium in § 1666 BGB ermöglicht dem Familiengericht Eingriffe in das elterliche Sorgerecht bei Kindeswohlgefährdung.
