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Kindesmissbraucher

Täter, der sexuelle Handlungen an einem Kind unter 14 Jahren vornimmt. Die Straftatbestände sind in §§ 176–176e StGB geregelt und gelten seit 2021 als Verbrechen mit Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe.

Definition

Ein Kindesmissbraucher ist eine Person, die vorsätzlich sexuelle Handlungen an einem Kind unter 14 Jahren vornimmt oder an sich vornehmen lässt. Der Grundtatbestand des sexuellen Missbrauchs von Kindern ist in § 176 StGB geregelt und schützt die sexuelle Selbstbestimmung und Entwicklung des Kindes. Durch das Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder vom 1. Juli 2021 wurde der Strafrahmen deutlich verschärft: Die Mindeststrafe beträgt nunmehr ein Jahr Freiheitsstrafe, wodurch die Tat als Verbrechen eingestuft wird.

Die §§ 176a–176e StGB erfassen weitere Tatmodalitäten: Sexueller Missbrauch ohne Körperkontakt (§ 176a StGB), Vorbereitungshandlungen wie Cybergrooming (§ 176b StGB), schwerer sexueller Missbrauch (§ 176c StGB) sowie Missbrauch mit Todesfolge (§ 176d StGB). Bei Jugendlichen zwischen 14 und 18 Jahren kann unter bestimmten Voraussetzungen § 182 StGB (Sexueller Missbrauch von Jugendlichen) einschlägig sein. Eine besondere Verjährungsregelung nach § 78b Abs. 1 Nr. 1 StGB bestimmt, dass die Verjährungsfrist bei Sexualdelikten gegen Kinder erst mit Vollendung des 30. Lebensjahres des Opfers zu laufen beginnt.

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