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Kunstraub

Kunstraub bezeichnet die Entwendung von Kunstwerken, sei es durch Diebstahl oder Raub. Im deutschen Strafrecht existiert kein eigenständiger Straftatbestand; die Strafbarkeit richtet sich nach §§ 242, 243 oder § 249 StGB.

Definition

Kunstraub ist ein historisch-empirisches Phänomen und rechtspolitisches Schlagwort, das die rechtswidrige Aneignung von Kunstgegenständen umfasst. Im deutschen Strafrecht stellt Kunstraub keinen eigenständigen Straftatbestand dar. Je nach Begehungsweise wird die Tat als Diebstahl (§ 242 StGB), in einem besonders schweren Fall des Diebstahls (§ 243 StGB) oder als Raub (§ 249 StGB) geahndet.

Besondere Bedeutung kommt § 243 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 StGB zu: Danach liegt ein besonders schwerer Fall des Diebstahls vor, wenn der Täter »eine Sache von Bedeutung für Wissenschaft, Kunst oder Geschichte oder für die technische Entwicklung stiehlt, die sich in einer allgemein zugänglichen Sammlung befindet oder öffentlich ausgestellt ist«. Der erhöhte Strafrahmen beträgt hier Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren.

Erfolgt die Entwendung unter Anwendung von Gewalt oder Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben, liegt Raub gemäß § 249 StGB vor. Der Raubtatbestand kombiniert die Merkmale des Diebstahls mit qualifizierten Nötigungsmitteln und ist als Verbrechen mit Freiheitsstrafe von einem bis zu fünfzehn Jahren bedroht.

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