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Massenerschießung
Eine Massenerschießung bezeichnet ein Ereignis, bei dem mehrere Personen im Rahmen desselben Vorfalls durch Schusswaffen getötet oder verletzt werden.

Definition
Eine Massenerschießung ist kein eigenständiger Straftatbestand im deutschen Strafrecht, sondern eine deskriptive Kategorie zur Einordnung von Gewaltkriminalität. Je nach Tatumständen und Vorsatz des Täters können verschiedene Straftatbestände erfüllt sein, insbesondere Mord nach § 211 StGB, Totschlag nach § 212 StGB oder versuchter Mord bzw. Totschlag in Verbindung mit gefährlicher Körperverletzung nach § 224 StGB. Auch Verstöße gegen das Waffengesetz (WaffG) kommen regelmäßig hinzu.
Bei der strafrechtlichen Bewertung ist zwischen Einzeltaten und Tatmehrheit zu unterscheiden. Werden mehrere Personen gezielt getötet, liegt in der Regel Tatmehrheit vor, wobei die einzelnen Tötungsdelikte zu einer Gesamtstrafe zusammengefasst werden können. Die Strafzumessung berücksichtigt die besondere Schwere der Tat, die Anzahl der Opfer und die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit. In besonders schweren Fällen kann lebenslange Freiheitsstrafe verhängt werden, wobei die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gemäß § 57a StGB den Ausschluss einer vorzeitigen Entlassung zur Folge haben kann.
Im völkerrechtlichen Kontext können Massenerschießungen unter bestimmten Umständen als Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Sinne des Völkerstrafgesetzbuchs (VStGB) oder als Kriegsverbrechen qualifiziert werden, insbesondere wenn sie systematisch oder im Rahmen bewaffneter Konflikte begangen werden.
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