KonzeptDeutschland

Milliardenbetrug

Medienbegriff für Betrugs- oder Wirtschaftsstraftaten außergewöhnlichen Ausmaßes, bei denen Vermögensschäden in Milliardenhöhe entstanden sind oder angestrebt wurden.

Definition

Milliardenbetrug bezeichnet im deutschen Sprachgebrauch Betrugsfälle oder Wirtschaftsstraftaten, bei denen Vermögensschäden im Milliarden-Euro-Bereich entstehen oder beabsichtigt werden. Strafrechtlich handelt es sich dabei um Fälle nach § 263 StGB (Betrug), häufig in Verbindung mit weiteren Delikten wie Untreue (§ 266 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB) oder Steuerhinterziehung (§ 370 AO). Das deutsche Strafrecht kennt keinen eigenständigen Tatbestand »Milliardenbetrug«; vielmehr handelt es sich um eine deskriptive Bezeichnung für besonders schwerwiegende Fälle.

Das Strafgesetzbuch sieht in § 263 Abs. 3 StGB besonders schwere Fälle des Betrugs vor, die mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft werden können. Ein Regelbeispiel ist das Herbeiführen eines »Vermögensverlustes großen Ausmaßes«, das nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ab einem Schaden von circa 50.000 Euro beginnt (BGHSt 48, 360). Bei bandenmäßigem gewerbsmäßigem Betrug gemäß § 263 Abs. 5 StGB droht Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.

Bekannte Fälle, die als Milliardenbetrug eingeordnet werden, umfassen in Deutschland etwa den Cum-Ex-Steuerskandal oder den Wirecard-Bilanzskandal. Solche Verfahren erfordern typischerweise umfangreiche Wirtschaftsstrafermittlungen und werden wegen ihrer Komplexität vor den Wirtschaftsstrafkammern der Landgerichte verhandelt.

Verwandte Einträge

milliardsvindel

Verwandte Artikel

Noch keine verwandten Artikel.